Transparenz über die Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO (EU) 2019/2088)
Die Vergütungspolitik der LAIC Vermögensverwaltung GmbH setzt keinerlei Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken. Die entsprechenden Organe der LAIC Vermögensverwaltung GmbH stellen sicher, dass keine Vergütungsstrukturen entstehen, die entsprechende Fehlanreize schaffen.
Transparenz über die Änderungen auf dieser Website (Art. 12 OffenlegungsVO (EU) 2019/2088)
Die OffenlegungsVO fordert jeweils Erläuterungen zu Änderungen der Informationen auf der Website der LAIC Vermögensverwaltung GmbH zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken:
Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH bietet nun Kunden im Rahmen der individuellen Vermögensverwaltung die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Anlagestrategien über das „Nachhaltigkeitskonzept“ an. Die Anlagestrategien in der Vermögensverwaltung bewerben ökologische oder soziale Merkmale, aber nachhaltige Investitionen werden nicht angestrebt.
(Stand: März 2023)
Erklärung der LAIC Capital GmbH als Makler gem. § 34d Gewerbeordnung (GewO) zum Umgang mit Nachhaltigkeitsfaktoren
- Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten bezieht die LAIC Capital GmbH Nachhaltigkeitsrisiken mit ein, in dem sie die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendet. Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bezieht die LAIC Capital GmbH je nach Kundenwunsch nicht in ihre Empfehlungen ein.
- Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellt die LAIC Capital GmbH gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investitionsentscheidung für die LAIC Capital GmbH erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen, für deren Richtigkeit die LAIC Capital GmbH jedoch nicht verantwortlich ist. Unsere Kunden können bei Fragen die LAIC Capital GmbH im Vorfeld eines möglichen Abschlusses gerne ansprechen.
- Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen der Finanzmarktteilnehmer (hier der Versicherer), soweit von diesen hierzu bereits Informationen vorliegen, berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist die LAIC Capital GmbH nicht verantwortlich. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden.
- Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit auch die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die Vergütung der LAIC Capital GmbH bzw. ihrer Untervermittler für die Vermittlung von Versicherungen fallen nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den vorstehenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale im Rahmen unserer Tätigkeit als Versicherungsmakler ist nicht beabsichtigt.
(Stand: März 2021)